Frage von Kingzwriter: Wie laut ist eigentlich Zimmerlautstärke ?
Beste Antwort:
Answer by Tintenfisch
So laut, das die Nachbarn dadurch nicht vom Sofa fallen.
Wird oft auch als Gesprächslautstärke bezeichnet.
Antworten Sie selbst in den Kommentaren!

20. Januar 2012 um 02:55
So laut, dass man das betreffende Geräusch außerhalb der Wohnung nicht mehr hört; und dazu gehört besonders, dass die Nachbarn über und unter dir es nicht hören. Eine bestimmte Dezibel-Anzahl gibt es allerdings nicht (juristisch gesehen!).
20. Januar 2012 um 03:31
Zimmerlautstärke 50 dB
20. Januar 2012 um 04:06
so laut, das es keinen Nachbarn stört. Wenn du mal eine Party feiern willst, unbedingt mit den Nachbarn absprechen, oder einfach mit einladen.;=)
20. Januar 2012 um 04:16
Der Begriff der Zimmerlautstärke bedeutet, dass ein Geräusch oder Lärm, z. B. Sprache, Musik oder Elektrogeräte, außerhalb einer Wohnung, besonders in Räumen ober- oder unterhalb der störenden Schallquelle „kaum noch wahrnehmbar“ sein soll. Falls die „Zimmerlautstärke“ überschritten und für Nachbarn damit „deutlich wahrnehmbar“ wird, kann das zu Streitigkeiten und einer Anzeige wegen Ruhestörung führen.
Eine gesetzliche Regelung, wie laut „Zimmerlautstärke“ sein darf, gibt es in der deutschen Rechtsprechung bisher nicht.
20. Januar 2012 um 04:47
Es liegt zwischen 60- 75 dezibel aber hier noch etwas genauer für dich!!!
Der Begriff der Zimmerlautstärke bedeutet, dass ein Geräusch oder Lärm, z. B. Sprache, Musik oder Elektrogeräte, außerhalb einer Wohnung, besonders in Räumen ober- oder unterhalb der störenden Schallquelle „kaum noch wahrnehmbar“ sein soll (Lit.: LG Kleve). Falls die „Zimmerlautstärke“ überschritten und für Nachbarn damit „deutlich wahrnehmbar“ wird, kann das zu Streitigkeiten und einer Anzeige wegen Ruhestörung führen.
Eine gesetzliche Regelung, wie laut „Zimmerlautstärke“ sein darf, gibt es in der deutschen Rechtsprechung (A? CH?) bisher nicht. In der Literatur finden sich für den zulässigen Schalldruckpegel im Senderaum Angaben zwischen 60 dB(A) und 75 dB(A). Die bauakustischen Anforderungen in DIN 4109 gehen davon aus, dass in Wohnräumen ein Schalldruckpegel von 80 dB(A) in der Regel nicht überschritten wird (Lit.: Schalltechnisches Handbuch). Zulässige Schalldruckpegel im Empfangsraum werden mit 30 bis 40 dB(A) angegeben.
Von einem „deutlich wahrnehmbaren“ Störgeräusch spricht man, wenn das Störgeräusch in einzelnen Frequenzbändern, z. B. Terzbändern, oder im Gesamtpegel gleich stark wie das Hintergrundgeräusch in einem Raum ist. Das messtechnische Kriterium für ein „deutlich wahrnehmbares“ Störgeräusch wäre also eine Erhöhung des im Empfangsraum gemessenen Schalldruckpegels durch das Störgeräusch von 3 dB in einem oder mehreren Frequenzbändern.
Gesetzliche „Ruhezeiten“, wie z. B. für Gewerbelärm in VDI 2058 oder der TA Lärm definiert, gelten in der Regel nur für gewerblichen Lärm und Emissionen von Sport- und Freitzeitanlagen o. ä.. Eine Überschreitung der Zimmerlautstärke muss in der Regel bei Familienfesten wie Geburtstag, Hochzeit usw. oder traditionellen Festen wie Silvester toleriert werden. Ebenfalls werden bis zu vier Feiern im Jahr als zumutbar angesehen. Hieraus leitet sich aber kein Anrecht auf regelmäßige Feiern mit Überschreitung der Zimmerlautstärke ab, insbesondere bleibt der Schutz der Nachtruhe (in der Regel ab 22 Uhr) auch bei den oben genannten zumutbaren Ausnahmen hiervon unberührt.
Die individuelle Belästigung findet in den angegebenen Schalldruckpegelwerten keinen Eingang, so dass bei Konflikten der Grad der Ruhestörung in der Regel durch ein Gutachten bewertet wird.
Urteile [Bearbeiten]“Es sei dabei nicht erforderlich, eine Höchstgrenze in Dezibel festzulegen. So werde zum Beispiel eine Lautstärke, die deutlich vernehmbar in die Nachbarwohnung dringt, vom Begriff der “Zimmerlautstärke” nicht mehr gedeckt.” Landgericht Hamburg (317 T 48/95)
20. Januar 2012 um 05:25
So laut wie Du willst…Scheisss auf die Nachbarn. Dreh ich ein mal im Monat um 19 Uhr voll auf, klingeln die gleich bei mir an der Tür, das alte Pack. Aber die können mir nichts. Bis 22 Uhr darf ich und mach ich auch.
20. Januar 2012 um 06:18
So laut bzw. so leise, dass man’s ausserhalb eines Zimmers nicht hoeren kann. Daher die Bezeichnung “Zimmerlautstaerke”. Ist doch ganz easy!
20. Januar 2012 um 07:10
Also mit Db. kenn ich mich nicht aus.
Aber Zimmerlautstärke heißt, die NAchbarn dürfen nicht belässtig werden.
Und man muß sich in einer normalen Ton lage in der Wohnung unterhalen können, ohne das ich meinen Gesprächs Partner anschreien muß.
20. Januar 2012 um 08:04
Es gibt auch schwerhörige Menschen- die haben ihr eigenes Maß für Zimmerlautstärke—-auch wenns den anderen nicht gefällt……..